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Die SEPA Lastschrift ist ein «lokales» Zahlungsinstrument für die gesamte Eurozone. Sie wird bis 2014 die vielen unterschiedlichen nationalen Verfahren ablösen. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr stellt sie eine echte Neuerung dar, da es vorher nur nationale Lastschriftverfahren gab.

Die SEPA Lastschrift ist ein Einzugsverfahren, das auf einem Lastschriftmandat basiert, welches der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilt. Dieser reicht die Lastschrift bei seiner Bank zum Einzug ein.
Die SEPA Basis-Lastschrift hat folgende Merkmale:
* Es gibt derzeit Diskussionen in Deutschland, die 5- und 2-Tagefrist optional auf 1 Tag zu verringern, sofern alle deutschen Banken damit einverstanden sind. Hier können sich also noch Änderungen ergeben.
Die SEPA Lastschrift wird die bestehenden nationalen Lastschriftverfahren ablösen (bis Februar 2014). Die Bedeutung dieser Altverfahren wird also über die nächsten Monate abnehmen, bis sie komplett durch die SEPA Lastschrift abgelöst worden sind.
Eine wichtige Anforderung seitens Firmenkunden war die Schaffung eines Lastschriftinstruments, das stärker auf deren spezifische Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Standardversion der SEPA Lastschrift ist stark auf Verbraucherschutz fokussiert und sieht daher lange Rückgabefristen vor. Firmennutzer forderten aus diesem Grunde eine gestraffte Version der Lastschriftrichtlinien, bei der sowohl die Zahlungsempfänger als auch die Zahler Firmen sind. Das EPC hat zu diesem Zweck ein optionales Firmenkunden-Lastschriftverfahren entwickelt, das dem deutschen Abbuchungsverfahren nicht unähnlich ist. Es hat folgende Besonderheiten gegenüber dem Basisverfahren:
Die SEPA Firmenkundenlastschrift wurde ebenfalls im November 2009 eingeführt.
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Seit dem 31. März ist SEPA in allen EU-Mitglieds-staaten in Kraft getreten und somit ein regulatorisches Projekt! Zusammen mit den Vorbereitungstipps unseres letzten Infobriefs erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, was Sie bei Ihrer SEPA Migration berücksichtigen sollten – und bis wann..
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