SEPA-Lastschrift

Die SEPA Lastschrift ist ein «lokales» Zahlungsinstrument für die gesamte Eurozone. Sie wird bis 2014 die vielen unterschiedlichen nationalen Verfahren ablösen. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr stellt sie eine echte Neuerung dar, da es vorher nur nationale Lastschriftverfahren gab.


Die SEPA Lastschrift ist ein Einzugsverfahren, das auf einem Lastschriftmandat basiert, welches der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilt. Dieser reicht die Lastschrift bei seiner Bank zum Einzug ein. 

Die SEPA Basis-Lastschrift hat folgende Merkmale:

  • Ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschriften
  • Basiert auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat
  • Dieses Mandat ist inhaltlich standardisiert und muss in der Vertragssprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein
  • IBAN und BIC ersetzten Kontonummer und Bankleitzahl
  • Neue Datenelemente
    -  Eine vom Lastschrifteinreicher zu vergebende, eindeutige Mandatsnummer
    -  Eine zentral (in Deutschland durch die Bundesbank) vergebene Begünstigtenkennung
    -  Separates Auftraggeber-Referenzfeld
    -  Separate Felder für Transaktionen “im-Auftrag-von”
    -  Purpose Codes und Category Purpose Codes
  • Fristen:
    -  Es gibt ein Fälligkeitsdatum, das vom Einreicher zu vergeben ist. Dies ist das Datum, an dem der Schuldner belastet wird
    -  14 Kalendertage vor Fälligkeit erfolgt die Anzeige von Datum und Betrag der Belastung, es kann auch ein anderer 
       Zeitraum vereinbart werden
    -  5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit* werden Erstlastschriften oder Einmallastschriften in das Clearing gegeben
    -  2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit* müssen Folgelastschriften in das Clearing gegeben werden
    -  Spätestens 5 Arbeitstage nach Fälligkeit müssen mögliche Rückgaben durch die Schuldnerbank erfolgen (z.B. wenn das
       Konto geschlossen ist)
    -  Bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit kann der Schuldner die Lastschrift zurückgeben
    -  Bis zu 13 Monate nach Fälligkeit kann eine unautorisierte Lastschrift (Gläubiger kann kein Mandat vorweisen) vom
       Schuldner zurückgegeben werden
    -  Das Mandat erlischt 36 Monate nach der letzten Lastschrifteinreichung
  • Das SEPA XML Format ist verpflichtend zwischen Banken, aber nicht in der Kunde-Bank-Beziehung, wo weiterhin bilaterale Vereinbarungen getroffen werden können

* Es gibt derzeit Diskussionen in Deutschland, die 5- und 2-Tagefrist optional auf 1 Tag zu verringern, sofern alle deutschen Banken  damit einverstanden sind. Hier können sich also noch Änderungen ergeben.

Die SEPA Lastschrift wird die bestehenden nationalen Lastschriftverfahren ablösen (bis Februar 2014). Die Bedeutung dieser Altverfahren wird also über die nächsten Monate abnehmen, bis sie komplett durch die SEPA Lastschrift abgelöst worden sind.

Firmenkundenverfahren

Eine wichtige Anforderung seitens Firmenkunden war die Schaffung eines Lastschriftinstruments, das stärker auf deren spezifische Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Standardversion der SEPA Lastschrift ist stark auf Verbraucherschutz fokussiert und sieht daher lange Rückgabefristen vor. Firmennutzer forderten aus diesem Grunde eine gestraffte Version der Lastschriftrichtlinien, bei der sowohl die Zahlungsempfänger als auch die Zahler Firmen sind. Das EPC hat zu diesem Zweck ein optionales Firmenkunden-Lastschriftverfahren entwickelt, das dem deutschen Abbuchungsverfahren nicht unähnlich ist. Es hat folgende Besonderheiten gegenüber dem Basisverfahren:

  • Die Firmenkunden-Lastschriften können nicht vom Zahlungspflichtigen zurückgegeben werden
  • Daher muss die Bank des Zahlungspflichtigen bei Vorlage der Firmenkunden-Lastschrift eine Mandatsprüfung durchführen, d.h. der Schuldner muss seiner Bank das Mandat vorlegen
  • Einreichung an das Clearing 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit
  • Rückgabe durch Banken 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit

Die SEPA Firmenkundenlastschrift wurde ebenfalls im November 2009 eingeführt.

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Last Update: 18.3.2013
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